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Geschichts­quellen
des deutschen Mittelalters

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Lex Angliorum et Werinorum hoc est Thuringorum

(Recht der Angeln und Warnen, das heißt der Thüringer)

Repertorium Fontium 7, 227

Autor
Entstehungszeit 802-803
Berichtszeit 802-803
Gattung Rechtstexte (weltlich)
Region Frankenreich
Schlagwort Volksrechte; Angeln (Volk); Warnen
Sprache Lateinisch

Beschreibung

Meist einfach Lex Thuringorum genannt. Volksrecht der in West-Thüringen ansässigen Angeln und Warnen. Die in Form eines Weistums aufgezeichnete Lex ist nach dem Vorbild der Lex Ribuaria gestaltet und wurde vermutlich auf dem Aachener Reichstag 802/03 niedergeschrieben. Inc.: Si quis adalingum occiderit, DC solidos conponat.

Handschriften – Mss.

Literatur zu den Handschriften allgemein

Ausgaben – Edd.

Übersetzungen – Transl.

Deutsch

Literatur zum Werk – Comm.

Erwähnungen in Werkartikeln

Zitiervorschlag:
https://www.geschichtsquellen.de/werk/3310 (Bearbeitungsstand: 15.12.2023)

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