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Geschichts­quellen
des deutschen Mittelalters

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Lex Romana Burgundionum

(Römisches Recht der Burgunder)

Repertorium Fontium 7, 231

Autor
Entstehungszeit um 480-523
Berichtszeit um 480-523
Gattung Rechtstexte (weltlich)
Region
Schlagwort Römisches Recht; Burgunder (Frühmittelalter)
Sprache Lateinisch

Beschreibung

Auch Forma et expositio legum Romanarum, früher aufgrund eines Missverständnisses oft als Papianus bezeichnet. Juristischer Leitfaden für die Römer im Burgunderreich, vielleicht auf Geheiß des Königs Gundobad (um 480-516), nach H. Nehlsen auf Geheiß des Königs Sigismund (516-523) aufgezeichnet. Der schmale Text (ein Fünfzehntel der Lex Romana Visigothorum) war nicht offiziell sanktioniert. Quellen waren u.a. der Codex Theodosianus mit Novellen, Sentenzen des Paulus und die Institutionen des Gaius sowie Codex Euricianus, Codex Gregorianus und Codex Hermogenianus. Derzeit sind 18 Handschriften bekannt, die meisten davon enthalten jedoch nur kurze Exzerpte, nur wenige den gesamten Text. Inc.: Donationem, quam pater de rebus propriis in filium filiamve conscripserit.

Handschriften – Mss.

Literatur zu den Handschriften allgemein

Ausgaben – Edd.

Literatur zum Werk – Comm.

Erwähnungen in Werkartikeln

Zitiervorschlag:
https://www.geschichtsquellen.de/werk/3316 (Bearbeitungsstand: 24.10.2023)

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