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Geschichts­quellen
des deutschen Mittelalters

Decretum 'Haec sancta'

(Dekret 'Haec sancta')

Repertorium Fontium –, –

Autor
Entstehungszeit 1415
Berichtszeit 1415
Gattung Synodalakten
Region
Schlagwort Konzil von Konstanz; Konzil von Basel; Konziliarismus; Dekret "Haec sancta"
Sprache Lateinisch

Beschreibung

Dekret des Konzils von Konstanz, promulgiert 1415 April 6 auf der fünften Session nach der Flucht von Papst Johannes XXIII. vom Konzilsort. Eine Vorstufe wurde auf der vierten Sitzung am 30. März 1415 behandelt. Das Dekret bestimmt, dass ein rechtmäßig einberufenes allgemeines Konzil seine Amtsgewalt unmittelbar von Christus habe und jedermann, auch der Papst, gehalten sei, ihm in Sachen des Glaubens, der Beseitigung des Schismas und der Reform der Kirche an Haupt und Gliedern zu gehorchen. Dieses sogenannte Superioritätsdekret, Geschäftsgrundlage des ohne anerkannten Papst agierenden Konstanzer Konzils, wurde in seiner Verabsolutierung die Waffe des Konziliarismus auf dem Konzil von Basel. Der Text ist in den späteren Konzilssammlungen überliefert und auch in die Konzilstagebücher von Giacomo Cerretani und Guillaume Fillastre aufgenommen worden. Die Neuedition von Decaluwe versucht durch den Rückgriff auf eine Reihe vatikanischer Handschriften eine zuverlässigere Überlieferung wiederzugeben als die leicht voneinander abweichenden Editionen von Hardt und die von Rynmann (1500), die Mansis Grundlage ist. Inc.: Haec sancta synodus Constantiensis generale concilium faciens.

Handschriften – Mss.

Literatur zu den Handschriften allgemein

Ausgaben – Edd.

Literatur zum Werk – Comm.

Erwähnungen in Autorartikeln

Erwähnungen in Werkartikeln

Zitiervorschlag:
https://www.geschichtsquellen.de/werk/4916 (Bearbeitungsstand: 01.02.2022)

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