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Geschichts­quellen
des deutschen Mittelalters

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Lex Alamannorum

(Recht der Alemannen)

Repertorium Fontium 7, 227

Autor
Entstehungszeit 710-730
Berichtszeit 710-730
Gattung Rechtstexte (weltlich)
Region Frankenreich; Alemannien
Schlagwort Volksrechte; Alemannen
Sprache Lateinisch

Beschreibung

Volksrecht der Alemannen. Die Überlieferung kennt einen älteren Pactus legis Alamannorum aus den ersten Jahrzehnten des 7. Jh. und die eigentliche Lex Alamannorum, die den ältesten Handschriften zufolge auf Geheiß des alemannischen Herzogs Lantfrid aufgezeichnet wurde, also zwischen ca. 710 und 730. Sie ist in mehr als 50 Handschriften des 8. bis 12. Jh. überliefert, zumeist in Sammelcodices gemeinsam mit anderen Volksrechten. J. Merkel (1863) teilte die Überlieferung in 8 Klassen ein, doch sind nach K. Lehmann (1885/88) nur zwei Fassungen zu unterscheiden: die ursprüngliche (A) und eine sprachlich bereinigte (B, sog. Emendata oder Karolina). Die Handschriften von B enthalten in unterschiedlichem Ausmaß inhaltliche Veränderungen und Zusätze. Inc.: Convenit enim maioribus nato populo Allamannorum (A).

Handschriften – Mss.

Literatur zu den Handschriften allgemein

Faksimile-Ausgaben

Ausgaben – Edd.

Übersetzungen – Transl.

Deutsch

Englisch

Literatur zum Werk – Comm.

Erwähnungen in Werkartikeln

Zitiervorschlag:
https://www.geschichtsquellen.de/werk/3309 (Bearbeitungsstand: 19.04.2023)

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